Gute Unfallfautos sind schwer zu ergattern, da die Nachfrage sehr groß ist. In diesem Artikel wird erläutert, wie man die Autos suchen muss. Unfahrzeuge sind dazu auch nochäußerst begehrt. Verwunderlich ist das nicht, denn je nach Unfallschaden kann man diese Fahrzeuge günstig reparieren und anschließend gewinnbringend verkaufen oder auch selbst fahren.
In spezialisierten Internetbörsen werden Unfallwagen zum Ankauf angeboten. Natürlich kann da jeder mit bieten. Tatsächlich ist dies der Weg, auf dem vor allem professionelle Gebrauchtwagen Händler ihre Ware finden. Das höchste Gebot wird im Gutachten der Versicherung mitgeteilt, so dass die Versicherung nur die Differenz vom Zeitwert zu diesem Höchstgebot erstatten wird.
Will man nicht noch mehr verlieren als ohnehin schon, dann bleibt einem nichts anderes übrig, als das Unfallfahrzeug mindestens zu diesem Preis zu verkaufen. Allerdings kann man bei den professionellen Händlern darauf setzen, dass sie Erfahrung mit dem Unfallwagen Ankauf haben.
Am besten verkauft man Unfallfahrzeuge über Online-Autobörsen. Mit einem Inserat auf einer Online-Autobörse kann man das zum Verkauf stehende Fahrzeug bundesweit anbieten. Häufig melden sich auch viele Autohändler aus dem osteuropäischen Ausland, die meisten höhere Summe für Unfallfahrzeuge bezahlen als die Händler aus dem Inland.
Doch um einen Unfallwagen erfolgreich über das Internet verkaufen zu können, bedarf es einer gut aufbereiteten Anzeige. Die Anzeige sollte auf jeden Fall eine ausführlich Beschreibung beinhalten aus welcher eindeutig hervorgeht, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet und welche Autoteile defekt oder noch funktionsfähig sind.
Autounfall
Hat es gekracht, dürfen Unfallopfer mit Schäden am eigenen Wagen einen Sachverständigen einschalten. Was der ermittelt, muss die gegnerische KFZ Versicherung zahlen – und die Kosten für das Gutachten selbst. Das gilt nur, wenn der Schaden über der so genannten Bagatellgrenze liegt – meist 1.000 Euro. Nur in einigen bayerischen Gerichtsbezirken sind es 1.500 Euro. Ist der Schaden geringer, muss ein Kostenvoranschlag der Werkstatt für die Schadensberechnung reichen. Der Gutachter beurteilt den Restwert des Unfallwagens.
Zum Thema gefunden
Tags: Autos, gebrauchte Autos, Unfallfahrzeug, Unfallschaden, Unfallwagen