Wer ein Auto privat kaufen oder verkaufen möchte, egal ob dabei als Neuwagen oder Gebrauchtwagen, sollte sich immer mit einem Autokaufvertrag absichern. Dabei gilt zunächst das der Kaufvertrag oder Verkaufsvertrag vollständig ausgefüllt wird, um unliebsame Überraschungen bei der Vertragsabwicklung zu vermeiden und für sich und dem Vertragspartner eine Rechtssicherheit zu geben. Gerade der private Kauf und Verkauf eines gebrauchten PKW ist immer eine Vertrauenssache, trotzdem sollten man einige Punkte bedenken und wichtige Angaben prüfen.
Kaufvertrag Auto kostenlos zum runterladen und ausdrucken
Bei einem Kaufvertrag für Gebrauchtwagen wird oft Wesentliches vergessen, was hinterher zu einigem Kummer führen kann. Deshalb können Sie sich jetzt hier ein Vordruck Musterkaufvertrag im PDF Format kostenlos runterladen, in dem alle wichtigen Themen berücksichtigt sind. Zum Betrachten dieser PDF Datei auf Ihrem Computer brauchen Sie das Programm Acrobat - Reader. Sollten Sie noch keinen Acrobat PDF-Reader (ab Version 4.05) auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn gleich hier herunterladen. Zur Installation folgen Sie bitte den Anweisungen des Herstellers.
Kaufvertrag kostenlos für Privatpersonen über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
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Hinweise für den Käufer
Prüfen Sie vor dem Abschluss des Kaufvertrages, ob die darin gemachten Angaben mit den Fahrzeugpapieren bzw. dem KFZ Fahrzeug übereinstimmen. Lassen Sie sich die Verkaufsvollmacht vorlegen, wenn der Verkäufer selbst nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Autoversicherung benachrichtigen
Im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere möglicher Verkehrsopfer, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Versicherungsschutz des von Ihnen gekauften Fahrzeugs zunächst auf Sie übergeht – allerdings nur in dem Umfang, wie er zugunsten des bisherigen Eigentümers bestanden hat.
Fahrzeug ummelden
Es ist besonders wichtig, dass Sie das Fahrzeug schnellstmöglich auf Ihren Namen ummelden. Diese Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und führt, wenn Sie ihr nicht nachkommen, zu einem Bußgeld –schlimmstenfalls sogar zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs. Hierfür benötigen Sie eine Versicherungsbestätigungskarte. Die Vorlage gilt als Kündigung des bisherigen Vertrages.
Fahrzeugbrief Übergabe
Achten Sie im eigenen Interesse darauf, dass der Fahrzeugbrief erst bei vollständiger Zahlung ausgehändigt wird. Denken Sie daran das Sie solange KFZ Steuer zahlen, solange das Fahrzeug noch angemeldet ist. Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich Ihre Kfz-Zulassungsstelle vom Verkauf. Eine Kopie oder der Durschlag vom Kaufvertrag recihen dafür verwenden.
Auch die Versicherung sollte unverzüglich über den Fahrzeugverkauf informiert werden, denn nur dann können Sie sicher sein, nicht auch noch weiter Beiträge zahlen zu müssen bzw. mit Schäden belastet zu werden, die der Käufer verursacht hat.
Beim Gebrauchtwagen kaufen sollte Sie auch dieses prüfen
Prüfen Sie die Personalien, die Kraftfahrzeugpapiere und den Führerschein. Eventuelle Allgemeine Betriebs-Erlaubnisse (ABE) für Extras (Spoiler etc.) sowie die Bescheinigung zur Abgas-Sonderuntersuchung (ASU) müssen vorliegen. Das Fahrzeug sollte möglichst nur gegen Barzahlung verkauft werden.
Der Fahrzeugbrief sollte erst ausgehändigt werden, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist. Das Datum und die Uhrzeit der Wagenübergabe sollten unbedingt im Kaufvertrag eingetragen werden! Damit ist sichergestellt, dass der Verkäufer seinen Schadenfreiheitsrabatt behält, auch wenn der Käufer unmittelbar nach Übernahme des Kraftfahrzeuges einen Schaden verursacht.