Einkaufen per Internet wird immer beliebter. Das gilt inzwischen auch für Gebrauchtwagen, die man unter anderem bei Online-Auktionen teilweise zum Schnäppchenpreis ersteigern kann. Doch aufgepasst, dabei kann man gewaltig reinfallen. Kauft man einen Gebrauchtwagen vom Vertragshändler, darf man einiges erwarten wie zum Beispiel Autofinanzierung, Service, Garantie. Nur nicht, dass man sein Wunschauto zum Schnäppchenpreis bekommt. Aber für Schnäppchenjäger gibt es ja das Internet. Hier sind die Gebrauchten am billigsten. Kein Wunder, denn bis zu einer halben Million Autos werden täglich je Online-Börse angeboten. Und viel Konkurrenz drückt bekanntlich den Preis.
Ein Geheimtipp sind die Online-Auktionen. Der größte Anbieter ist “Ebay”. Manchmal können hier Autos zum Billigtarif ersteigert werden. Allerdings macht sich kaum ein Käufer die Mühe einer Probefahrt. Denn er weiß ja vorher nie, ob er das Auto später wirklich zu seinem Gebot ersteigert. Das kann fatale Folgen haben, denn die ersteigerten Gebrauchtwagen erweisen sich oft als schrottreife Rostlauben. Mit zum Teil gefährlichen technischen Mängeln.
In der Regel kommt mit dem Abschluss einer Online-Auktion ein gültiger KFZ Kaufvertrag zu Stande. Wenn der Anbieter aber zum Beispiel einen Tippfehler schlüssig nachweisen kann, muss er die Ware nicht zum «Schnäppchenpreis» herausgeben. Dies berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Aktenzeichen: 4 U 25/06). In dem Fall hatte der Verkäufer den Startpreis durch eine Unachtsamkeit zu niedrig angesetzt.
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